ACHTUNG!

Die BAFA-Richtlinie für Investitionsförderung wurde zum 15.02.2024 aktualisiert

Änderungen im Modul 1: Querschnittstechnologien


Bis zum 31.12.2028 können Sie laut der BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien einen BAFA-Förderantrag stellen. Wird dieser genehmigt, können Sie nun bis zu 25 % Ihrer Investitionskosten vom Staat zurückbekommen. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab: Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen (KU) erhalten von nun an 25 % Förderung, der Satz für mittelständische Unternehmen ändert sich dagegen auf 20 %.


Weitere Änderungen:


  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.


Ersetzen Sie einfach Ihre Bestehende,voll funktionstüchtige Anlage durch eine Neue und profitieren Sie dabei von der staatlichen Förderung. Die Anlage muss sich zum Zeitpunkt des Tauschs bereits mindestens 5 Jahre im Bestand Ihres Unternehmens befinden. Als Entsorgungsnachweis muss ein Verkaufsbeleg o.ä. erbracht werden.

In der Kombination mit einem BAFA-fähigen Kompressor sind auch ausgewählte Kältetrockner förderfähig. So tun Sie nicht nur Ihrem Druckluftsystem etwas Gutes, sondern schützen auch die Umwelt durch den Einsatz von energieeffizienteren Geräten.

Mit BAFA sparen Sie außerdem doppelt:


  1. Bei Ihren Energiekosten, die durch ein modernes und energieeffizientes Gerät dauerhaft verringert werden und
  2. durch die Investitionsförderung des Staates in Höhe von bis zu 25 %.


Änderungen im Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen


In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert. Das können beispielsweise Prozess- und Verfahrensumstellungen sein, sowie die effiziente Nutzung von Prozessabwärme.

Die wesentliche Änderung ist hier, dass der CO2-Förderdeckel für Kleinst- und Kleinunternehmen, von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro eingesparter Tonne CO2 im Jahr angehoben wurde.


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